Onkozert —

Gremien des Zertifizierungssystems

Träger des Zertifizierungssystems ist die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG). Die Fachgesellschaften und die DKG geben gemeinsam die Politik und Ausrichtung für die Weiterentwicklung des Zertifizierungssystems vor. Ihnen obliegt auch die Aufsichtsfunktion über dieses System.

Legislative – Zertifizierungskommissionen

Die Zertifizierungskommission ist das politische Organ des Zertifizierungssystems und ist befugt, die Vorgaben für die Zertifizierung festzulegen. Dies umfasst insbesondere die Gestaltung der Fachlichen Anforderungen (Zertifizierungskriterien) sowie deren Weiterentwicklung.

Mitglieder der Zertifizierungskommission sind die Vertreter der an der interdisziplinären Versorgung beteiligten Fachgesellschaften sowie gesellschaftliche Interessensvertreter wie z.B. Selbsthilfegruppen. Alle Mandatsträger werden durch die Deutsche Krebsgesellschaft auf der Website www.zertkomm.de veröffentlicht.

Die jeweiligen Sitzungen der Zertifizierungskommissionen finden in der Regel im 2-Jahres-Rhythmus statt. Darüber hinaus tagen zusätzlich einmal jährlich alle Sprecher der jeweiligen Zertifizierungskommissionen.

Die Steuerung der Zertifizierungskommission erfolgt über die Geschäftsstelle der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG).

Exekutive – OnkoZert und Fachexperten

Die Steuerung der Zertifizierungsverfahren und somit die ausführende Verwaltung des Zertifizierungssystems erfolgt über das unabhängige Zertifizierungsinstitut OnkoZert. Erfahrungen aus den Zertifizierungsverfahren werden von OnkoZert aufbereitet und der Zertifizierungskommission für die Weiterentwicklung des Zertifizierungssystems zur Verfügung gestellt.

Als Fachexperten werden Personen bezeichnet, die für die Ausführung der Zertifizierungsverfahren vor Ort qualifiziert und von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) hierfür ernannt sind.

Judikative – Ausschuss Zertifikatserteilung

Der Ausschuss Zertifikatserteilung ist ein von der Auditdurchführung unabhängiges Gremium. Er überprüft anhand der von den Fachexperten erstellten Auditdokumentation jedes einzelne Zertifizierungsverfahren auf korrekte Durchführung. Die Ausstellung eines Zertifikates setzt die Zustimmung des Ausschusses Zertifikatserteilung voraus.